amtlich anerkannt BVD-virusfreier Bestand: ein Bestand, in dem nach Abschluss der Grunduntersuchung oder durch eine Kontrolluntersuchung sichergestellt ist, dass sich kein Antigen-positives Rind und keine Antigen-positive, ungeborene Frucht eines Rindes im Bestand befindet, und in dem keine klinischen Anzeichen auf BVD feststellbar sind und nachweislich die Bestimmungen gemäß dieser Verordnung eingehalten werden, insbesondere, dass seit Beginn der Grunduntersuchung kein Rind des Bestandes Kontakt mit einem verdächtigen Rind hatte.