die vorgesehenen Prüfungen und Zeugnisse §§ 10 und 11, bei einer als öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingerichteten Ausbildungseinrichtung oder einer Ausbildungseinrichtung, an der eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften überwiegend beteiligt ist oder sind, weiters § 12 Abs. 1 bis 4, entsprechen.die vorgesehenen Prüfungen und Zeugnisse Paragraphen 10 und 11, bei einer als öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingerichteten Ausbildungseinrichtung oder einer Ausbildungseinrichtung, an der eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften überwiegend beteiligt ist oder sind, weiters Paragraph 12, Absatz eins bis 4, entsprechen.