Bundesrecht konsolidiert: Fachkenntnisnachweis-Verordnung Anl. 6, tagesaktuelle Fassung

Fachkenntnisnachweis-Verordnung Anl. 6

Kurztitel

Fachkenntnisnachweis-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 13/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 6

Inkrafttretensdatum

01.02.2007

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FK-V

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Anhang 6

Ausbildungsgebiet gemäß Paragraph 6, Ziffer 6,

VORBEREITUNGS- UND ORGANISATIONSARBEITEN BETREFFEND ARBEITENUNTER HOCHSPANNUNG

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

1. Elektrotechnik und Mechanik

3

2. Gefahren des elektrischen Stroms, Wirkung auf den menschlichen Körper

2

3. Arbeitsmethoden für gefahrloses Arbeiten unter Spannung

4

4. Auswahl, Prüfung und Wartung der Werkzeuge, Schutzvorrichtungen, Schutzbekleidung

3

5. Grenzen für das Arbeiten unter Spannung

2

6. Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien die für die sichere Durchführung von Arbeiten unter Spannung bei Organisation und Vorbereitung zu beachten sind

2

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)

16

Frei gestaltbare UE

1

Gemeinsame Vorführung von praktischen Arbeitsvorgängen

8

GESAMTZAHL UE

25

Schlagworte

Vorbereitungsarbeit

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2016

Gesetzesnummer

20005222

Dokumentnummer

NOR40086390