Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
23.12.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
19/17 Gebietskörperschaften
Text
Artikel 1
Im Sinne dieses Protokolls bedeutet „interterritoriale Zusammenarbeit“ jede Abstimmung mit dem Ziel, andere Beziehungen zwischen Gebietskörperschaften von zwei oder mehr Vertragsparteien herzustellen als die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von benachbarten Gebietskörperschaften, einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften anderer Staaten.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2015
Gesetzesnummer
20005151
Dokumentnummer
NOR40085296