Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Barbewegungs-VO
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2007
Außerkrafttretensdatum
31.12.2015
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für Umsätze, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden, kann unabhängig von der Umsatzgrenze von 150.000 Euro die vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2015
Gesetzesnummer
20005118
Dokumentnummer
NOR40084745