Bundesrecht konsolidiert: Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden § 4, Fassung vom 20.10.2021

Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 379/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

11.10.2006

Außerkrafttretensdatum

05.01.2023

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Paragraph 4,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20005021

Dokumentnummer

NOR40082389

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2006/379/P4/NOR40082389