Bundesrecht konsolidiert: Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden § 3, tagesaktuelle Fassung

'Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden § 3' ist am 07.12.2023 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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