(4)Absatz 4Wenn Auftraggeber einer Einrichtung, die kein Auftraggeber im Sinne des Abs. 1 ist und die Bauaufträge an Dritte vergeben will, eine Baukonzession erteilen, so gelten die Bestimmungen der §§ 142 Abs. 3, 143 Abs. 1, 3 und 4 sowie 145.Wenn Auftraggeber einer Einrichtung, die kein Auftraggeber im Sinne des Absatz eins, ist und die Bauaufträge an Dritte vergeben will, eine Baukonzession erteilen, so gelten die Bestimmungen der Paragraphen 142, Absatz 3,, 143 Absatz eins,, 3 und 4 sowie 145.