(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt zur Information der Verbraucher jährlich einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vor. Jeder Bericht umfasst zumindest die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 100 m³ pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 500 Personen versorgt werden.