Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 45
Inkrafttretensdatum
25.04.2017
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Sofortmaßnahmen
§ 45.Paragraph 45,
Der Bundesminister für Gesundheit kann unter den Bedingungen des Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 mit Verordnung Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel erlassen, wenn ein Lebensmittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen darstellt. Der Bundesminister für Gesundheit kann unter den Bedingungen des Artikel 54, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 mit Verordnung Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel erlassen, wenn ein Lebensmittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen darstellt.
Im RIS seit
25.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40192358