Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 87
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 87.Paragraph 87,
Können die §§ 81 und 82 nur deshalb nicht angewendet werden, weil sich die Tat als eine mit strengerer Strafe bedrohte Handlung darstellt, so ist dennoch auf die in den §§ 83 bis 85 vorgesehenen Maßnahmen und auf die Haftung zu erkennen. Können die Paragraphen 81 und 82 nur deshalb nicht angewendet werden, weil sich die Tat als eine mit strengerer Strafe bedrohte Handlung darstellt, so ist dennoch auf die in den Paragraphen 83 bis 85 vorgesehenen Maßnahmen und auf die Haftung zu erkennen.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2015
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40074184