Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 50
Inkrafttretensdatum
12.08.2014
Außerkrafttretensdatum
31.12.2021
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Verordnungsermächtigung für die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Handel
§ 50.Paragraph 50,
Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Handel von Lebensmitteln tierischer Herkunft – einschließlich allenfalls erforderlicher Verbote, Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen – zu erlassen, wenn und soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie sowie zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder aus veterinärhygienischen Gründen erforderlich und soweit dies auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist.
Anmerkung
jetzt § 49
Im RIS seit
12.08.2014
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2022
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40163931