Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 60
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
11.08.2014
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Entsorgung von nicht zum menschlichen Genuss geeignetem Material
§ 60.
Für die Behandlung oder Beseitigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, die für den menschlichen Verzehr nicht oder nicht mehr geeignet oder bestimmt sind, sowie für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, die bei der Schlachtung und bei der Bearbeitung von Fleisch anfallen, gelten die Vorschriften des Tiermaterialiengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2003, sowie die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2014
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40074155