die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der §§ 8 Abs. 3, 23 Abs. 1, 46 Abs. 2, 47 Abs. 2, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1, 63, 64 Abs. 4 und 66 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der Paragraphen 8, Absatz 3,, 23 Absatz eins,, 46 Absatz 2,, 47 Absatz 2,, 61 Absatz eins,, 62 Absatz eins,, 63, 64 Absatz 4 und 66 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;