Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 49
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Verordnungsermächtigung für den Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union
§ 49.Paragraph 49,
Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über den Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union von Lebensmitteln tierischer Herkunft – einschließlich allenfalls erforderlicher Verbote, Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen – zu erlassen, wenn und soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie sowie zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder aus veterinärhygienischen Gründen erforderlich und soweit dies auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist.
Im RIS seit
05.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2024
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40259015