Kurztitel
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9a
Inkrafttretensdatum
01.09.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NAG-DV
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG
§ 9a.
Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen:
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1. | für eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ im Fall des § 44 Abs. 2 NAG: |
a) | Nachweis über die frühere Eigenschaft als Träger von Privilegien und Immunitäten nach § 95 FPG; |
b) | Nachweis über die Versetzung in den Ruhestand; |
2. | für eine „Niederlassungsbewilligung“ in den Fällen der §§ 43 Abs. 2 und 49 Abs. 4 NAG: |
a) | Nachweis über die selbständige Erwerbstätigkeit; |
b) | Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit („Businessplan“); |
3. | für eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“: |
a) | Haftungserklärung des Zusammenführenden; |
b) | im Fall des § 47 Abs. 3 Z 1 NAG: Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung; |
c) | im Fall des § 47 Abs. 3 Z 2 NAG: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem Zusammenführenden im Herkunftsstaat und Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung; |
d) | im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. a NAG: Nachweis über die Art und den Umfang sowie den Zeitraum des bereits geleisteten Unterhalts; |
e) | im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. b NAG: Nachweis über die häusliche Gemeinschaft im Herkunftsstaat; |
f) | im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. c NAG: Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe und Nachweis über die zwingende Erforderlichkeit der persönlichen Pflege durch den Zusammenführenden. |
4. | für eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“: |
a) | im Fall einer unselbständigen künstlerischen Tätigkeit: Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz; |
b) | im Fall einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende schriftliche Vertrag; |
c) | Nachweis über die künstlerische Ausbildung oder Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit; |
5. | für eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende Dienstvertrag; |
6. | für eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“: |
a) | die mit der Forschungseinrichtung (§ 71 Abs. 1 NAG) abgeschlossene Aufnahmevereinbarung (§ 43d NAG); |
b) | im Fall eines Verlängerungsantrages gemäß § 43c Abs. 2 NAG ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Forschungstätigkeit gemäß § 43c Abs. 1 Z 2 NAG. |
Im RIS seit
05.09.2018
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
20004470
Dokumentnummer
NOR40207202