Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) § 0, Fassung vom 21.11.2019

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 140/2005

Typ

Vertrag - Vereinigtes Königreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.12.2004

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON ANGUILLA ÜBER DIE AUTOMATISCHE AUSKUNFTSERTEILUNG IM ZUSAMMENHANG MIT ZINSERTRÄGEN
StF: BGBl. III Nr. 140/2005 (NR: GP XXII RV 885 VV S. 109. BR: AB 7270 S. 722.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 27. Mai 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 12, mit 17. Juli 2005 in Kraft.

Ebenfalls gemäß Artikel 12, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Artikel 17, Absatz 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.

Präambel/Promulgationsklausel

In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in der anderen Vertragspartei handelt, gemäß den Rechtsvorschriften der letzteren Vertragspartei und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Anguilla wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2014

Gesetzesnummer

20004252

Dokumentnummer

NOR30004636