Bundesrecht konsolidiert: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 56, Fassung vom 10.09.2025

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 56

Kurztitel

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 100/2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 56

Inkrafttretensdatum

24.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NAG

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Sonderfälle der Niederlassung von Angehörigen von EWR-Bürgern

Paragraph 56,
  1. Absatz einsDrittstaatsangehörigen, die Angehörige im Sinne des Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 von EWR-Bürgern gemäß Paragraph 51, sind, kann auf Antrag eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung“ erteilt werden, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 2, erfüllen. Unbeschadet eigener Unterhaltsmittel, hat der zusammenführende EWR-Bürger gemäß Paragraph 51, jedenfalls auch eine Haftungserklärung abzugeben.
  2. Absatz 2Zum Nachweis dieses Rechts sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Anmeldebescheinigung oder die Bescheinigung des Daueraufenthalts des zusammenführenden EWR-Bürgers sowie folgende Nachweise vorzulegen:
    1. Ziffer eins
      nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 4 :, der Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR-Bürger;
    2. Ziffer 2
      nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 5 :, ein urkundlicher Nachweis einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaates über die Unterhaltsleistung des EWR-Bürgers oder des Lebens in häuslicher Gemeinschaft oder der Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe, die die persönliche Pflege durch den EWR-Bürger zwingend erforderlich machen.
  3. Absatz 3Entscheidungen über die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Absatz eins, sind von der zuständigen Niederlassungsbehörde unverzüglich, längstens jedoch binnen 90 Tagen zu treffen.

Im RIS seit

28.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2020

Gesetzesnummer

20004242

Dokumentnummer

NOR40227001