Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 57
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
31.12.2009
Abkürzung
NAG
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Schweizer Bürger und deren Angehörige sowie Angehörige von
Österreichern
§ 57.
Die Bestimmungen der §§ 51 bis 56 finden auch auf Schweizer Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben, und deren Angehörige sowie auf Angehörige von Österreichern, sofern diese ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben, Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011
Gesetzesnummer
20004242
Dokumentnummer
NOR40067988