(2)Absatz 2,Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Behinderung diskriminiert wird.
(Anm.: Abs. 3 und 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 7/2011)Anmerkung, Absatz 3 und 4 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2011,)