Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
§ 3.
Die Bestätigung gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG, dass die Erklärung der Neugründung oder (Teil)Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt wurde, ist von dieser gesetzlichen Berufsvertretung in geeigneter Form festzuhalten. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen.
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2013
Gesetzesnummer
20004194
Dokumentnummer
NOR40066435