Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bohrarbeitenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
25.05.2005
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BohrarbV
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Fernbedienung in Notfällen
§ 10.Paragraph 10,
Die Systeme zur Absperrung und Druckentlastung von Bohrlöchern und Rohrleitungen müssen im Fall von Störungen von geeigneten Stellen aus, z. B. vom Bedienungsstand oder von einer sonstigen sicheren Stelle, sicher fernbedienbar sein. Diese geeigneten Stellen sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festzulegen.
Schlagworte
Sicherheitsdokument
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016
Gesetzesnummer
20004109
Dokumentnummer
NOR40064907