Bundesrecht konsolidiert: Elektroaltgeräteverordnung Anl. 3, Fassung vom 08.12.2019

Elektroaltgeräteverordnung Anl. 3

Kurztitel

Elektroaltgeräteverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 121/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 193/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2014

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EAG-VO

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anhang 3

Einteilung der Geräte, Verwertungsziele und Mengenschwellen für die Abholung

Tabelle 1: Einteilung der Geräte und Verwertungsziele bis 14. August 2015

Sammel- und Behandlungskategorien

Gerätekategorien
gemäß Anhang 1

Verwertungsziele des durchschnittlichen Gewichts je Gerät

Mengenschwellen in kg für die Meldung eines Abholbedarfs

Verwertungsquote in %

Quote der Wiederverwendung und des Recyclings für Bauteile, Werkstoffe und Substanzen in %

Großgeräte*

Haushaltsgroßgeräte
(exkl. Kühl-, Gefrier- und Klimageräte)

80

75

3000

IT&T-Geräte (exkl. Bildschirmgeräte)

75

65

Unterhaltungselektronik (exkl. Bildschirmgeräte)

75

65

Beleuchtungskörper – groß (exkl. Gasentladungslampen)

70

50

Elektrische und elektronische Werkzeuge – groß

70

50

Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte – groß

70

50

Automatische Ausgabegeräte ohne Kühlvorrichtung

80

75

Medizinische Geräte – groß

70

50

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – groß

70

50

Kühl- und Gefriergeräte

Kühl- und Gefriergeräte und Klimageräte

80

75

2000

Automatische Ausgabegeräte mit Kühlvorrichtung

80

75

Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte

IT&T-Geräte – Monitore (Kathodenstrahlröhre, LCD- und Plasmamonitore)

75

65

1500

Unterhaltungselektronik – Fernsehgeräte (Kathodenstrahlröhre, LCD- und Plasmamonitore)

75

65

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – Monitore

70

50

Elektrokleingeräte*

Haushaltskleingeräte

70

50

1500

IT&T-Geräte (exkl. Bildschirmgeräte)

75

65

Unterhaltungselektronik (exkl. Bildschirmgeräte)

75

65

Beleuchtungskörper – klein (exkl. Gasentladungslampen)

70

50

Elektrische und elektronische Werkzeuge – klein

70

50

Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte – klein

70

50

Medizinische Geräte – klein

70

50

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – klein

70

50

Gasentladungslampen

Beleuchtungskörper (Gasentladungslampen)

-

80

300

Beleuchtungskörper – klein (LED-Lampen mit standardisierter Fassung)

70

50

Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule

75

65

-

*Als „große Geräte“ werden Geräte angesehen, deren größte Kantenlänge größer 50 cm ist, als „kleine Geräte“ solche, deren größte Kantenlänge kleiner oder gleich 50 cm ist.

Tabelle 2: Einteilung der Geräte und Verwertungsziele von 15. August 2015 bis 14. August 2018:

Sammel- und Behandlungskategorien

Gerätekategorien
gemäß Anhang 1

Verwertungsziele des durchschnittlichen Gewichts je Gerät

Mengenschwellen in kg für die Meldung eines Abholbedarfs

Verwertungsquote in %

Quote der Wiederverwendung und des Recyclings und der Vorbereitung der Wiederverwendung von ganzen Geräten in %

Großgeräte*

Haushaltsgroßgeräte
(exkl. Kühl-, Gefrier- und Klimageräte)

85

80

3000

IT&T-Geräte (exkl. Bildschirmgeräte)

80

70

Unterhaltungselektronik (exkl. Bildschirmgeräte)

80

70

Beleuchtungskörper – groß (exkl. Gasentladungslampen)

75

55

Elektrische und elektronische Werkzeuge – groß

75

55

Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte – groß

75

55

Automatische Ausgabegeräte ohne Kühlvorrichtung

85

80

Medizinische Geräte – groß

75

55

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – groß

75

55

Kühl- und Gefriergeräte

Kühl- und Gefriergeräte und Klimageräte

85

80

2000

Automatische Ausgabegeräte mit Kühlvorrichtung

85

80

Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte

IT&T-Geräte – Monitore (Kathodenstrahlröhre, LCD- und Plasmamonitore)

80

70

1500

Unterhaltungselektronik – Fernsehgeräte (Kathodenstrahlröhre, LCD- und Plasmamonitore)

80

70

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – Monitore

75

55

Elektrokleingeräte*

Haushaltskleingeräte

75

55

1500

IT&T-Geräte (exkl. Bildschirmgeräte)

80

70

Unterhaltungselektronik (exkl. Bildschirmgeräte)

80

70

Beleuchtungskörper – klein (exkl. Gasentladungslampen)

75

55

Elektrische und elektronische Werkzeuge – klein

75

55

Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte – klein

75

55

Medizinische Geräte – klein

75

55

Überwachungs- und Kontrollinstrumente – klein

75

55

Gasentladungslampen

Beleuchtungskörper (Gasentladungslampen)

-

80

300

Beleuchtungskörper – klein (LED-Lampen mit standardisierter Fassung)

75

55

Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule

80

70

-

*Als „große Geräte“ werden Geräte angesehen, deren größte Kantenlänge größer 50 cm ist, als „kleine Geräte“ solche, deren größte Kantenlänge kleiner oder gleich 50 cm ist.

Tabelle 3: Einteilung der Geräte und Verwertungsziele ab 15. August 2018:

Sammel- und Behandlungskategorien

Gerätekategorien
gemäß Anhang 1a

Verwertungsziele des durchschnittlichen Gewichts je Gerät

Mengenschwellen in kg für die Meldung eines Abholbedarfs

Verwertungsquote in %

Quote der Wiederverwendung und des Recyclings und der Vorbereitung der Wiederverwendung von ganzen Geräten in %

Großgeräte*

Wärmeüberträger

85

80

3000

Großgeräte

85

80

Kühl- und Gefriergeräte

Wärmeüberträger

85

80

2000

Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte

Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten

80

70

1500

Elektrokleingeräte*

Kleingeräte

75

55

1500

Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

75

55

Gasentladungslampen

Lampen

-

80

300

Beleuchtungskörper – klein (LED-Lampen mit standardisierter Fassung)

75

55

Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule

85

80

-

*Als „große Geräte“ werden Geräte angesehen, deren größte Kantenlänge größer 50 cm ist, als „kleine Geräte“ solche, deren größte Kantenlänge kleiner oder gleich 50 cm ist

Schlagworte

Sammelkategorie, Behandlungskategorie, Mengenschwelle, Abholbedarf, Verwertungsquote, Wiederverwendung, Kühlgerät, Gefriergerät, Freizeitgerät, Überwachungsinstrument, Spielgerät, Sportgerät, Gasentladungslampe

Im RIS seit

11.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20004052

Dokumentnummer

NOR40164273