Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
03.10.2008
Außerkrafttretensdatum
30.09.2014
Abkürzung
HSWO 2005
Index
72/14 Hochschülerschaft
Text
1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen sowie Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen
Begriffsbestimmungen
§ 1.Paragraph eins,
Im Sinne dieser Verordnung gilt als
E-Voting: Stimmabgabe im elektronischen Weg gemäß § 34 Abs. 4 HSG 1998 als Distanzwahl unter Nutzung des Internets;E-Voting: Stimmabgabe im elektronischen Weg gemäß Paragraph 34, Absatz 4, HSG 1998 als Distanzwahl unter Nutzung des Internets;
Internet-Portal: Präsenz im Internet, die als zentraler Einstiegspunkt für die Benutzerinnen und Benutzer dient, die sich über E-Voting informieren oder ihre Stimme mittels E-Voting abgeben wollen;
Elektronisches Wahlsystem: Hardware- und Softwaresystem zur Durchführung von E-Voting;
Wahlserversoftware: Programm, das im Rahmen von E-Voting von der Wahlkommission zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben herangezogen wird;
Client: Lokales Softwaresystem bei der Wählerin oder dem Wähler zur Stimmabgabe mittels E-Voting;
Wahladministrationssystem: Hardware- und Softwaresystem zur Unterstützung der Wahlkommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben während der durchzuführenden Wahl.
Schlagworte
Hardwaresystem
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2014
Gesetzesnummer
20004010
Dokumentnummer
NOR40101804