Daten von Personen, gegen die eine aufenthaltsbeendende Maßnahme rechtskräftig gesetzt worden ist, weil sie Schlepperei begangen oder an ihr mitgewirkt haben, oder die von einem Gericht wegen Schlepperei oder, soweit diese Handlung gemäß innerstaatlichem Recht mit Strafe bedroht ist, mit dem Vorsatz, sich oder einem Dritten aus der Ausnützung der besonderen Abhängigkeit eines im jeweiligen Hoheitsgebiet einer Vertragspartei befindlichen Fremden, der sich dort rechtswidrig aufhält, über keine Bewilligung zur Beschäftigung verfügt oder sich sonst in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis befindet, eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, rechtskräftig bestraft worden sind:
Namen, Geschlecht, frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern und allenfalls Vorhandenes erkennungsdienstliches Material sowie Daten des Aufenthaltsbeendenden Bescheids, des Straferkenntnisses oder des Urteils.