Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen Art. 63, Fassung vom 14.03.2025

Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen Art. 63

Kurztitel

Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 222/1955

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 63

Inkrafttretensdatum

02.02.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 63

Keine Bestimmung dieses Protokolls darf so ausgelegt werden, daß sie einen Vertragspartner hindert, Maßnahmen zu ergreifen, die er für seine innere oder äußere Sicherheit als notwendig erachtet und die mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar und auf die Erfordernisse der Lage beschränkt sind.

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2016

Gesetzesnummer

20003700

Dokumentnummer

NOR40057470

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/222/A63/NOR40057470