Bundesrecht konsolidiert: Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R) Art. 1, Fassung vom 18.01.2019

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R) Art. 1

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 112/2004

Typ

Vertrag - Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.07.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

ABSCHNITT I

Allgemeines

  1. Absatz einsDer Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 (im weiteren „Staatsgrenzvertrag“ genannt) bleibt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit anwendbar, als er sich auf die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik bezieht.
  2. Absatz 2Die Begriffe „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“ und „tschechoslowakisch“ werden im Text des Staatsgrenzvertrages durch die Begriffe „Tschechische Republik“ und „tschechisch“ ersetzt. Anstelle der Bezeichnung „CS“ wird die Bezeichnung „C“ verwendet. Anstelle des Begriffes „Sektion“ wird im deutschsprachigen Text der Begriff „Grenzabschnitt“ verwendet.
  3. Absatz 3Dokumente, durch die der Verlauf der Staatsgrenze vertraglich bestimmt wird, bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2015

Gesetzesnummer

20003632

Dokumentnummer

NOR40056447