Bundesrecht konsolidiert: Straßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Laxenburgerstraße Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

Straßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Laxenburgerstraße Art. 1

Kurztitel

Straßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Laxenburgerstraße

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 225/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

04.06.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle "Laxenburgerstraße" der S 1 Wiener Außenringschnellstraße wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 2,956 und km 3,587 der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße).

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan ("210155/00.444/0-301/00000/S1B" im Maßstab 1:1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312.301/49-III/A/2/01 genehmigten Einreichprojektes 2001.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 312.401/13-II/ST3/03, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18, Bezirksvorstehungen für den 10. und 23. Bezirk) sowie der Gemeinde Vösendorf zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

Gesetzesnummer

20003384

Dokumentnummer

NOR40052500