§ 19. Die dem Zollamt Wels zugeordnete Zollstelle Suben hat alle eingehenden
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1. | Zollkontingentanträge an die Europäische Kommission – im Folgenden: Kommission – zu übermitteln, es sei denn, dass die Kommission die Erschöpfung des Kontingents bekannt gegeben hat; |
2. | Zollplafondanträge in Evidenz zu nehmen und der Kommission zu den von dieser bekannt gegebenen Zeitpunkten zu melden. |