(12)Absatz 12Sind in den nach Abs. 8 und 11 zu erstellenden Organisationsplänen Organisationseinheiten vorgesehen, für deren Leitung keine Universitätsprofessorin oder kein Universitätsprofessor an der Universität für Weiterbildung Krems zur Verfügung steht, kann die Leitung dieser Organisationseinheit bis zur Berufung einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors, längstens jedoch bis 31. Dezember 2007 durch eine Universitätsdozentin oder einen Universitätsdozenten im Angestelltenverhältnis zur Universität für Weiterbildung Krems ausgeübt werden.Sind in den nach Absatz 8 und 11 zu erstellenden Organisationsplänen Organisationseinheiten vorgesehen, für deren Leitung keine Universitätsprofessorin oder kein Universitätsprofessor an der Universität für Weiterbildung Krems zur Verfügung steht, kann die Leitung dieser Organisationseinheit bis zur Berufung einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors, längstens jedoch bis 31. Dezember 2007 durch eine Universitätsdozentin oder einen Universitätsdozenten im Angestelltenverhältnis zur Universität für Weiterbildung Krems ausgeübt werden.