Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
23.01.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediat-AV
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6.
Text
Allgemeines
§ 1.
(1) Soweit in dieser Verordnung
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1. | von Mediation die Rede ist, ist damit die Mediation in Zivilrechtssachen gemeint; |
2. | vom Mediator die Rede ist, ist damit die eingetragene Mediatorin oder der eingetragene Mediator gemeint; |
3. | sonstige personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. |
(2) Bei der Vollziehung dieser Verordnung ist bezüglich einer bestimmten Person die jeweils geschlechtsspezifische Anrede oder Bezeichnung zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2012
Gesetzesnummer
20003180
Dokumentnummer
NOR40049500