Bundesrecht konsolidiert: Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 4, Fassung vom 07.02.2023

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 4

Kurztitel

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 584/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

§ 4.
  1. (1) § 1 und § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ist nicht mehr auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden.
  2. (2) § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ist nicht mehr auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003093

Dokumentnummer

NOR40048192