Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
24.12.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 4.
(1)
§ 1 und § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ist nicht mehr auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden.(2)
§ 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ist nicht mehr auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20003093
Dokumentnummer
NOR40048192