Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
19.11.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 8.Paragraph 8,
Wird eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei einem Rechtsträger beantragt, hat der Abgabepflichtige eine neue Abgabenerklärung beim Rechtsträger abzugeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011
Gesetzesnummer
20003029
Dokumentnummer
NOR40046408