Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Inländische Zweitwohnsitze
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.
Schlagworte
Ehepartner
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20003027
Dokumentnummer
NOR40046390