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Bundesrecht konsolidiert: Sperrgebiet Lizum-Walchen § 2, Fassung vom 13.09.2024
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D)
Sperrgebiet Lizum-Walchen § 2
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
Fassung vom 13.09.2024
§ 1 am 13.09.2024
§ 3 am 13.09.2024
Alle Fassungen
§ 2 heute
§ 2 gültig ab 01.10.2003
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Sperrgebiet Lizum-Walchen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 386/2003
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.10.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 2.
Paragraph 2,
(1)
Absatz eins
Von der Erklärung zum Sperrgebiet sind ausgenommen
1.
Ziffer eins
die im Übersichtsplan durch eine blaue Linie gekennzeichneten Wege und Gebiete und
2.
Ziffer 2
die im Übersichtsplan gelb gekennzeichneten Gebiete während jener Zeiten, in denen diese Gebiete bei ausreichender Schneelage für den Schitourismus genützt werden können.
(2)
Absatz 2
Diese Ausnahmen gelten nicht während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieser Gebiete bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieser Gebiete erfordern.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014
Gesetzesnummer
20002894
Dokumentnummer
NOR40044668
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2003/386/P2/NOR40044668