Bundesrecht konsolidiert: Sperrgebiet Lizum-Walchen § 2, tagesaktuelle Fassung

Sperrgebiet Lizum-Walchen § 2

Kurztitel

Sperrgebiet Lizum-Walchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 386/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz einsVon der Erklärung zum Sperrgebiet sind ausgenommen
    1. Ziffer eins
      die im Übersichtsplan durch eine blaue Linie gekennzeichneten Wege und Gebiete und
    2. Ziffer 2
      die im Übersichtsplan gelb gekennzeichneten Gebiete während jener Zeiten, in denen diese Gebiete bei ausreichender Schneelage für den Schitourismus genützt werden können.
  2. Absatz 2Diese Ausnahmen gelten nicht während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieser Gebiete bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieser Gebiete erfordern.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2014

Gesetzesnummer

20002894

Dokumentnummer

NOR40044668