Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediatG
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
Bezeichnungen
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz
von Mediation die Rede ist, ist damit die Mediation in Zivilrechtssachen gemeint;
vom Mediator die Rede ist, ist damit die eingetragene Mediatorin oder der eingetragene Mediator gemeint;
sonstige personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
(2)Absatz 2Bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist bezüglich einer bestimmten Person die jeweils geschlechtsspezifische Anrede oder Bezeichnung zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016
Gesetzesnummer
20002753
Dokumentnummer
NOR40041408