Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sperrgebiet Marwiesen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.04.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Erklärung zum Sperrgebiet gilt nur während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieses Gebietes bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieses Gebietes erfordern.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014
Gesetzesnummer
20002571
Dokumentnummer
NOR40039486