Bundesrecht konsolidiert: Sperrgebiet Marwiesen § 3, tagesaktuelle Fassung

Sperrgebiet Marwiesen § 3

Kurztitel

Sperrgebiet Marwiesen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 150/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.04.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz einsVon der Erklärung zum Sperrgebiet ist der im Übersichtsplan durch eine blaue Linie gekennzeichnete Weg ausgenommen.
  2. Absatz 2Diese Ausnahme gilt nicht während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieser Gebiete bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieser Gebiete erfordern.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2014

Gesetzesnummer

20002571

Dokumentnummer

NOR40039487