Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Flüssiggas-Verordnung 2002
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 38
Inkrafttretensdatum
01.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FGV
Index
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz
93/01 Eisenbahn
Text
Explosionsschutzzone
§ 38.Paragraph 38,
Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einer dem § 9 entsprechenden Explosionsschutzzone mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein. Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einer dem Paragraph 9, entsprechenden Explosionsschutzzone mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2020
Gesetzesnummer
20002354
Dokumentnummer
NOR40037683