(5)Absatz 5In Lehramtsstudien Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kann anstelle eines Unterrichtsfachs eine Spezialisierung gewählt werden. Inklusive Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung sind jedenfalls als Spezialisierungen anzubieten. Der Umfang eines Bachelorstudiums für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung), in welchem anstelle zweier Unterrichtsfächer oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung ein Fächerbündel (Allgemeinbildung) angeboten wird, hat 210 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen. Das Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kann auch als professionsbegleitendes Lehramtsstudium angeboten werden.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 1 Z 15, BGBl. I Nr. 177/2021)Anmerkung, Absatz 6, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 177 aus 2021,)