Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Universitätsgesetz 2002
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 71a
Inkrafttretensdatum
01.05.2018
Außerkrafttretensdatum
31.12.2027
Abkürzung
UG
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 143 Abs. 50
Text
3a. Abschnitt
Zugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
Ziele
§ 71a.Paragraph 71 a,
Im Zuge der Implementierung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung sollen die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien und die Anzahl der abgeschlossenen Studien an den Universitäten gesteigert werden.
Im RIS seit
04.04.2018
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021
Gesetzesnummer
20002128
Dokumentnummer
NOR40200476