(5)Absatz 5Die zentrale Stelle hat sich unter Angabe der Daten gemäß § 22 Abs. 2 Z 1 bis 3 und 10 elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 zu registrieren und jährlich die Meldungen gemäß einer Verordnung nach § 14c elektronisch an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Register einzubringen. Änderungen der Registrierungsdaten sind unverzüglich über das Register gemäß § 22 Abs. 1 zu melden.Die zentrale Stelle hat sich unter Angabe der Daten gemäß Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins, bis 3 und 10 elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß Paragraph 22, Absatz eins, zu registrieren und jährlich die Meldungen gemäß einer Verordnung nach Paragraph 14 c, elektronisch an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Register einzubringen. Änderungen der Registrierungsdaten sind unverzüglich über das Register gemäß Paragraph 22, Absatz eins, zu melden.