(2)Absatz 2Die Koordinierungsstelle hat ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfüllen. Weiters hat sie der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich Vorschläge über allenfalls notwendige Änderungen der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle zu erstatten.