Bundesrecht konsolidiert: Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse § 6, Fassung vom 01.02.2023

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse § 6

Kurztitel

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 193/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

18.05.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Text

§ 6.
  1. (1) Die Verordnung ist in Bezug auf die Umsatzsteuer in allen nicht rechtskräftigen Fällen anzuwenden.
  2. (2) Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf Fahrzeuge anzuwenden, die ab 8. Jänner 2002 angeschafft (hergestellt) werden bzw. bei denen der Beginn der entgeltlichen Überlassung ab 8. Jänner 2002 erfolgt.
  3. (3) Entsprechend dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018

Gesetzesnummer

20001969

Dokumentnummer

NOR40030732