Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2000/597/EG, Euratom)
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.03.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 1
Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung ihres Haushalts nach Maßgabe der folgenden Artikel die gemäß Artikel 269 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend “EG-Vertrag” genannt) und Artikel 173 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (nachstehend “Euratom-Vertrag” genannt) zugewiesen. Der Haushalt der Europäischen Union wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln der Gemeinschaften finanziert.Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung ihres Haushalts nach Maßgabe der folgenden Artikel die gemäß Artikel 269 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend “EG-Vertrag” genannt) und Artikel 173 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (nachstehend “Euratom-Vertrag” genannt) zugewiesen. Der Haushalt der Europäischen Union wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln der Gemeinschaften finanziert.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016
Gesetzesnummer
20001957
Dokumentnummer
NOR40030393