Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
27.04.2002
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den im § 1 genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zusammenhängen. Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den im Paragraph eins, genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zusammenhängen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
20001915
Dokumentnummer
NOR40029806