Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Straßentrassen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan-Nr. 210155/00.284/A-301/00000/S1B im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312 301/13-III/A/2-01 vom 19. Juli 2001 genehmigten Einreichprojektes.
Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 312 301/6-III/6-02 vom 20. März 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Auflagen - soweit sie nicht in die Zuständigkeit der "mitwirkenden" Behörden im Sinne des UVP-G 2000 fallen - enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung 6, im Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1,Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 312 301/6-III/6-02 vom 20. März 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Auflagen - soweit sie nicht in die Zuständigkeit der "mitwirkenden" Behörden im Sinne des UVP-G 2000 fallen - enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch III, Abteilung 6, im Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1,