Bundesrecht konsolidiert: Straßenverlauf der B 188 Silvretta Straße Art. 1, Fassung vom 27.02.2020

Straßenverlauf der B 188 Silvretta Straße Art. 1

Kurztitel

Straßenverlauf der B 188 Silvretta Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 51/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

06.02.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf der B 188 Silvretta Straße wird im Bereich der Gemeinden Lorüns und Sankt Anton im Montafon wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 82,30, führt sodann bergseits parallel zur Montafonerbahn, verläuft in der Folge in einem zirka 1 360 m langen Tunnel und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Lorüns und Sankt Anton im Montafon aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. BS-0030/10.3 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 1997 - Version 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 319188/12-III/6/01 vom 18. Dezember 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Gesetzesnummer

20001776

Dokumentnummer

NOR40028187

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2002/51/A1/NOR40028187