Bundesrecht konsolidiert: Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen § 0, tagesaktuelle Fassung

Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 256/2001

Typ

Vertrag - Bangladesch

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.12.2000

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 256/2001 (NR: GP XXI RV 441 AB 705 S. 75. BR: AB 6425 S. 679.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten untezeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 1. Dezember 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3,
Bangladesh

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001649

Dokumentnummer

NOR30001794